F: Wie miete ich ein Fahrzeug?
A: Um ein Fahrzeug anmieten zu können, schreiben Sie uns ein Mail oder rufen Sie unsere Hotline an.
+43 664 4808008
F: Was benötige ich, um ein Fahrzeug mieten zu können?
A: Vollendung des 21. Lebensjahres, eine aufrechte EU-Lenkerberechtigung, seit mindestens 2 Jahren und eine aufrechte Meldeadresse innerhalb Österreichs.
F: Welche Zahlungsmittel / -varianten werden akzeptiert?
A: Barzahlung der Miete und Kaution vor Mietbeginn.
F: Warum muss eine Kaution hinterlegt werden?
A: Die Kaution dient nicht zur Sicherung des Mietbetrages, sondern dient ausschließlich für eventuell angefallene Mehrkosten. (wie z.B. Reinigung, verlorene KFZ-Gegenstände, etc.)
F: Darf nur eine Person das gebuchte Fahrzeug steuern?
A: Nach Rücksprache und Vorlage von gültigen Dokumenten, ist es möglich einen weiteren Fahrer im Mietvertrag eintragen zu lassen.
F: Sind Auslandsfahrten möglich?
A: Auslandsfahrten sind nach Rücksprache und Freigabe im Mietvertrag, vor Fahrtantritt, möglich.
F: Stehen alle Fahrzeugkategorien, jederzeit, zur Verfügung?
A: Durch hohe Nachfrage ist es uns nicht immer möglich die Verfügbarkeit aller Fahrzeuge und Kategorien zu garantieren. Bitte erfragen Sie den tagesaktuellen Stand.
F: Sind Mautgebühren / Vignetten und Pannenhilfen bereits inklusive?
A: Alle Fahrzeuge verfügen über eine gültige, österreichische Autobahnvignette. Alle anderen Maut- / Vignettengebühren sind von ihnen zu tragen. Alle Fahrzeuge sind mit einem ÖAMTC-Schutzbrief ausgestattet. Dieser beinhaltet europaweite Pannenhilfe, Abschleppungen, Ersatzmietwagen vor Ort, während eventueller Reparaturmaßnahmen am angemieteten Fahrzeug, Fahrzeugrückholungen zur Mietstation, jedoch ohne Insassenversicherung / -rückholung.
F: Darf ich mein Haustier im Mietwagen transportieren?
A: Grundsätzlich ist die Mitnahme von Haustieren nach Rücksprache gestattet. Für eventuelle Sicherheitsvorschriften, Schäden und Verunreinigungen haftet der Mieter.
F: Welche Versicherung ist im Mietvertrag inkludiert?
A: Alle Fahrzeuge sind Haftpflicht versichert, der Selbstbehalt bei selbstverschuldeten Unfällen richtet sich nach Fahrzeugkategorie und wird bei Mietvertragsabschluss festgehalten. Eine Aufzahlung auf Vollkasko bzw. Ausschluss des Selbstbehaltes ist nicht möglich.
F: Kann ich den Mietwagen außerhalb der Öffnungszeiten anmieten bzw. zurückstellen?
A: Anmietungen und Rückstellungen außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Rücksprache und Mehrkostenzuschlag möglich.
F: Welche Extras gibt es und was kosten sie?
A: Siehe Kategorien, Punkt Extras.
F: Wird das Auto bei Übergabe und Rückstellung auf Schäden und Verschmutzung kontrolliert?
A: Ja! Vor und nach jeder Vermietung findet ein Check statt.
F: Das Fahrzeug wurde gestohlen – was tun?
A: Bei Fahrzeugdiebstahl ist der Mieter/Fahrer verpflichtet unverzüglich polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu kontaktieren.
Internationaler Notruf: 112